Flexirente  (Neue Gestaltungsmöglichkeiten)

Seit dem 1. Juli 2017 können Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente 6300 € jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Der darüber hinausgehende Verdienst wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Sie können Ihre Hinzuverdienstgrenze von vornherein selbst festlegen und damit die Höhe Ihrer Teilrente bestimmen.

Außerdem können durch Sonderzahlungen jetzt früher als bisher Rentenabschläge ausgeglichen werden. Hier können sich auch interessante steuerliche Aspekte ergeben.


Krankenversicherung der Rentner

Haben Sie bisher die  Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt (9/10 Regelung)?  Dann kommt seit dem 1. August 2017 eventuell eine Erleichterung infrage: für jedes Kind, auch angenommene Kinder (Adoptivkinder), Stief-oder Pflegekinder, wird eine Zeit von drei Jahren gutgeschrieben. Damit kann nun oft die Vorversicherungszeit erfüllt werden und der Beitritt zur Krankenversicherung der Rentner erfolgen. Wichtig: Diese Regelung gilt auch für Personen, die am 1. August 2017 schon eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben und bei denen bisher die vor Versicherungszeit nicht erfüllt war.


Neue Meldepflicht für selbständige Handwerker

Seit April 2018 sind selbständige Handwerker gesetzlich verpflichtet, die Erfüllung der für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen der Rentenversicherung selbst zu melden. Das gilt insbesondere auch, wenn ein zuvor als Nebenbetrieb geführter Handwerksbetrieb zu einem Hauptbetrieb wird. Die Meldung ist innerhalb von drei Monaten abzugeben.

 

Rolf Ponzelet, Rentenberater              

Hospitalstr.7

40597 Düsseldorf


eMail : rentenberater@ponzelet.de