Flexirente 

Altersrenten können seit 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.
Erwerbsminderungsrenten können seit 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden.

Außerdem können durch Sonderzahlungen jetzt früher als bisher Rentenabschläge ausgeglichen werden. Hier können sich auch interessante steuerliche Aspekte ergeben.


Krankenversicherung der Rentner


Haben Sie bisher die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt (9/10-Regelung)? Seit dem 1. August 2017 gibt es möglicherweise eine Erleichterung: Für jedes Kind, einschließlich adoptierter Kinder, Stief- oder Pflegekinder, wird eine Zeit von drei Jahren angerechnet. Dadurch kann oft die Vorversicherungszeit erfüllt werden, was den Beitritt zur Krankenversicherung der Rentner ermöglicht. 

Wichtig: Diese Regelung gilt auch für Personen, die bereits am 1. August 2017 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben und bei denen die Vorversicherungszeit bisher nicht erfüllt war.


Neue Meldepflicht für selbständige Handwerker


Seit April 2018 sind selbständige Handwerker gesetzlich verpflichtet, die Erfüllung der für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen der Rentenversicherung selbst zu melden. Das gilt insbesondere auch, wenn ein zuvor als Nebenbetrieb geführter Handwerksbetrieb zu einem Hauptbetrieb wird. Die Meldung ist innerhalb von drei Monaten abzugeben.

 

 



Rolf Ponzelet, Rentenberater              

Hospitalstr.7

40597 Düsseldorf